AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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  1. Der Vertragspartner oder dessen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass zurzeit keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme entgegenstehen.
  2. Grundsätzlich ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.
  3. Die Erstlaufzeit und Mindestvertragsdauer betragen 6 Monate.
  4. Der FIT Sportclub behält sich das Recht vor, Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
  5. Der Standort kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden.
  6. Bei Krankheit/Sportunfähigkeit (auch Schwangerschaft) von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes verlängert sich die Mitgliedschaft, für den Zeitraum der bescheinigten Krankheit/Sportunfähigkeit. Das Attest muss grundsätzlich spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original dem FIT Sportclub vorgelegt werden. Aus diesem muss die voraussichtliche Dauer der Krankheit/Sportunfähigkeit hervorgehen. Für den Zeitraum der Krankheit/Sportunfähigkeit fallen keinerlei Mitgliedschaftsgebühren an.
  7. Wir haften nicht für Gesundheitsschäden, die Mitglieder auf Grund der Teilnahme an den angebotenen Kursen erleiden und für selbst verschuldete Unfälle.
  8. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernehmen wir keine Haftung. Im Übrigen ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  9. Die Mitgliedschaft ist spätestens zwei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich beim FIT Sportclub zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 6 Monate und ist dann immer 8 Wochen vor Ablauf der Verlängerung schriftlich per Einschreiben kündbar. Die Zahlungskonditionen für die gewählte Vertragsdauer bleiben gültig. Dem FIT Sportclub steht das gleiche Kündigungsrecht zu.
  10. Der Monatsbeitrag wird am ersten Werktag jedes Monats vom angegebenen Konto abgebucht. Bei Erstabschluss erfolgt die Buchung 10 Tage nach Vertragsabschluss. Der Kontoinhaber ermächtigt mit seiner Unterschrift, den Mitgliedsvertrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Im Falle einer Rücklastschrift bei der Abbuchung eines vom FIT Sportclub eingezogenen Beitrags gehen die anfallenden Bankgebühren und eine Verwaltungskostenpauschale von 5,- Euro zu Lasten des Mitglieds. Diese sowie der ausstehende Monatsbeitrag sind sofort fällig und zahlbar. Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen trotz Mahnung in Verzug, wird der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zuzüglich aller angefallenen Gebühren – plus 5,- Euro Mahngebühren – sofort zur Zahlung fällig. Auch für diesen Fall hat der FIT Sportclub die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu kündigen.
  11. Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst wieder nach Begleichung aller Außenstände möglich.
  12. Sofern das Mitglied seinen Wohnsitz während der Mitgliedschaft an einen mindestens 30 km vom FIT Sportclub entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter der Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die Frist beginnt mit Eingang des Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes.
  13. Ist ein Mitglied bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.
  14. Jedes Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle das Mitglied betreffende Daten aus der Geschäftsverbindung EDV-unterstützt verarbeitet werden und zu werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, E-Mail, Newsletter, usw.) vom FIT Sportclub verwendet werden.
  15. Weiters erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) zu Promotionszwecken freizugeben.
  16. Gerichtsstand ist Wien.
  17. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.